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Gemeinde Köngen

Bürgermeisterwahl 2024

Artikel vom 03.04.2024

Missbräuchliche Verwendung des Gemeindewappens

Aus aktuellem Anlass weißen wir darauf hin, dass die Verwendung des Gemeindewappens genehmigungspflichtig ist. Gleiches gilt auch für die Verwendung des Logos der Gemeinde. Auch dann, wenn dieses Hoheitszeichen bzw. Symbol beispielsweise von der Homepage der Gemeinde heruntergeladen werden kann.

Die Verwendung des Gemeindewappens und des Logos der Gemeinde zu politischen oder Wahlkampfzwecken ist verboten und nicht genehmigungsfähig.

Gleichzeitig stellen die missbräuchliche Verwendung des Gemeindewappens oder Logos eine Ordnungswidrigkeit dar. Auch ein Straftatbestand nach dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb ist möglich.

Die Gemeinde macht weiter darauf aufmerksam, dass die Verwendung des Gemeindewappens bzw. Logos im aktuellen Bürgermeisterwahlkampf, wie oben beschreiben, verboten ist. Die bislang im Zusammenhang mit dem Wahlkampf zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin unter dem Gemeindewappen verbreiteten Medien und Informationen sind mit der Gemeinde nicht abgestimmt. Die Gemeinde distanziert sich, schon allein aus Ihrer Neutralitätspflicht, ausdrücklich davon. Dies für die Bevölkerung zur Klarstellung.

http://www.koengen.de//rathaus-service/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen