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Gemeinde Köngen

In der Übersicht

Das Ortsbauamt ist erste Anlaufstelle wenn es ums "Bauen" in Köngen geht.

Das Landratsamt Esslingen ist zwar die zuständige Baurechtsbehörde für Bauvorhaben auf der Gemarkung Köngen, gerne stehen wir Ihnen bei Bauvorhaben als erster Ansprechpartner aber mit Rat und Tat beiseite.

Seit 1. März 2024 wurde das Serviceportal Virtuelles Bauamt (ViBa-BW) produktiv geschalten. Dies bedeutet, dass alle Anträge nur noch digital über ViBa-BW gestellt werden dürfen.

Auf der Homepage des Landratsamtes Esslingen können Sie diverse Formulare auch für den Bereich "Bauen und Technik" herunterladen.

Die Gemeindeverwaltung führt nach Eingang der Unterlagen nach § 55 Landesbauordnung die Nachbarbeteiligung durch. Des Weiteren entscheidet der Gemeinderat darüber, ob das kommunale Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch für das Bauvorhaben erteilt wird oder nicht.

http://www.koengen.de//leben-wohnen/bauen-wohnen/uebersicht