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Gemeinde Köngen

In der Übersicht

Nachstehend finden Sie unsere Bebauungspläne.

Bebauungsplan "Gewerbepark Wert"

Öffentliche Bekanntmachung

 

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gewerbepark Wert“ und Satzung über örtliche Bauvorschriften (§ 74 LBO) – Gemeinde Köngen

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Köngen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.01.2024 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gewerbepark Wert“ mit Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO (Landesbauordnung) gem. § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) i.V.m. § 12 BauGB gefasst. Aufstellungsbeschluss und Geltungsbereich werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Plangebiet

Der Geltungsbereich ist mit einem schwarzen, unterbrochenen Band umgrenzt, entsprechend dem Abgrenzungsplan des Büro ARP vom 17.11.2023.

(siehe nachfolgende Abbildung).

 

Gewerbepark Wert Abgrenzungsplan (PDF-Datei)

Gewerbepark Wert Vorhabensplan (PDF-Datei)

   

Ziele und Zwecke der Planung

Anlass für die städtebauliche Neuentwicklung im Bereich der Nürtinger Straße/ Wilhelm-Maier-Straße ist das Planungskonzept für eine Neuordnung der bestehenden Gewerbeflächen durch eine Vorhabenträgerin, die Firma „Alpha Industrial Developers GmbH“.

 

Um das Plangebiet im Bereich Wertwiesen – Neckarwiesen und damit den Gewerbestandort Köngen in Zukunft konkurrenzfähig weiterzuentwickeln, ist ein „Gewerbepark“ mit verschiedenen gewerblichen Nutzungen geplant. Die bisherigen Gebäude werden dabei durch Neubauten ersetzt.

 

Das Planungskonzept hat hierbei Rücksicht auf die angrenzenden Bestandsgebiete (reines und allgemeines Wohngebiet im Norden bzw. Nordwesten) zu nehmen und die neuen Nutzungen sind entsprechend anzuordnen. Das o.g. Bebauungs- und Nutzungskonzept kann auf der bestehenden planungsrechtlichen Grundlage nicht umgesetzt werden. Für die Umsetzung der Ziele der Vorhabenträgerin und eine geordnete städtebauliche Entwicklung ist daher die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gewerbepark Wert“ erforderlich.

Ziele und Zwecke der Planung (PDF-Datei)

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Gemeinderat der Gemeinde Köngen hat des Weiteren die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die Planunterlagen bestehen aus dem beschlossenen Abgrenzungsplan und den Zielen und Zwecken der Planung, jeweils vom 17.11.2023, weiterhin dem Entwurf Lageplan VEP vom 6.04.2023.

 

Weiterhin werden folgende bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen ausgelegt:

- Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung (PDF-Datei)

- Faunistische Untersuchungen mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (PDF-Datei)

- Entwurf schalltechnische Untersuchung (PDF-Datei)

- Verkehrsuntersuchung Gewerbepark Wert-Alpha Köngen Kurzbericht (PDF-Datei)

 

Die beschlossenen Unterlagen werden für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt und es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die frühzeitige öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 22.03.2024 bis 23.04.2024 (je einschließlich) in Form einer Veröffentlichung im Internet auf der Website der Gemeinde Köngen www.koengen.de Zusätzlich liegen die Planunterlagen in diesem Zeitraum im Rathaus, Stöffler Platz1, Flur, 73257 Köngen während der Dienststunden für die Öffentlichkeit zur Einsichtnahme aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Planunterlagen elektronisch bei der Gemeinde Köngen abgegeben werden. Bei Bedarf können diese aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während des oben genannten Zeitraums bei der Gemeinde Köngen, Stöffler Platz1, 73257 Köngen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

   

Köngen, 11.03.2024

Johanna Fallscheer

Stellvtr. Bürgermeisterin

http://www.koengen.de//leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplanverfahren