Leistungen
Einzugsermächtigungsverfahren
Zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs empfiehlt es sich, insbesondere bei wiederkehrenden Zahlungen, der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Fällige Beträge können so rechtzeitig und in korrekter Höhe vom benannten Konto abgebucht werden (Minderungen und Erhöhungen werden automatisch berücksichtigt). Das Lastschrift-Einzugsverfahren erspart dem Zahlungspflichtigen und der Gemeinde Mahnungen, Nachforderungen und Rückzahlungen.
Die erteilte Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.
Onlineantrag und Formulare
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
Die Erklärung muss schriftlich bei der Gemeindekasse vorliegen und kann per Post oder persönlich eingereicht werden.
Fristen
Spätestens 14 Tage vor dem nächsten zu berücksichtigenden Zahlungstermin.
Erforderliche Unterlagen
Einzugsermächtigung im SEPA-Mandats-Verfahren
Kosten
keine
Freigabevermerk
Freigegeben durch Gemeinde Köngen am 19.06.2012