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Bestattungsgebühren
I. Verwaltungsgebühren
Allgem. Verwaltungsgebühr 75,00 €
Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern und sonst. gewerbsmäßige Tätigkeiten 30,00 €
bis 80,00 €
Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen 180,00 €
Genehmigung zur Bestattung Auswärtiger 200,00 €
Als Auswärtiger gilt nicht:  
  1. wer zum Zeitpunkt des Todes zu dem in § 1 Abs. 1 Satz 2 der Friedhofssatzung bestimmtenPersonenkreis zugehört,
  2. wer seine Wohnung in Köngen wegen der Aufnahme in ein auswärtiges Altenheim oder eine ähnliche Einrichtung aufgegeben hat,
  3. wer früher in Köngen gewohnt und in dieser Zeit für sich und seinen Ehegatten ein Grabnutzungsrecht erworben hat, wenn er in diesem Grab bestattet wird
 
II. Benutzungsgebühren
Benutzung der Aussegnungshalle mit Orgelspiel 210,00 €
Benutzung der Aussegnungshalle ohne Orgelspiel 170,00 €
Benutzung einer Leichenzelle je angefangenen Tag 45,00 €
Überlassung eines Reihengrabes  
für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren 1.000,00 €

Überlassung eines Urnenreihengrabes

410,00 €
Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten (Wahlgräber)
für 25 Jahre
  in der Reihe außer der Reihe
Einfachbreit-einfachtief 1.340,00 € 1.800,00 €
Einfachbreit-doppeltief 1.700,00 € 2.400,00 €
Doppelbreit-einfachtief 2.300,00 € 3.000,00 €
Doppelbreit-doppeltief 3.400,00 € 4.100,00 €
Urnenwahlgrab in Reihe 700,00 € 1.400,00 €

Erneuter Erwerb eines Nutzungsrechts

 
für die Dauer einer Nutzungsperiode wie vor
für eine davon abweichende Nutzungsdauer anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer. Angefangene Jahre werden voll gerechnet
Zuschlag je Grabstelle bei nachträglicher doppeltiefer Belegung 250,00 €
Sonstige Leistungen  
Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegen von Leichen, Gebeinen oder Urnen, je Hilfskraft und angefangener
Stunde
45,00 €
III. Herstellung und Unterhaltung der Grabeinfassung
Die Grabeinfassung wird von der Gemeinde in Form von liegenden Platten hergestellt und unterhalten.  
Es werden erhoben  
bei Reihengräbern für Verstorbene  
vom vollendeten 10. Lebensjahr an 150,00 €
bei Wahlgräbern (Einfach- und Tiefgräber)  
mit 1 Einzelgrabfläche 150,00 €
mit 2 Einzelgrabflächen 280,00 €
bei Urnengräbern (Reihen- und Wahlgräber) 130,00 €
bei Verlängerung von Nutzungsrechten für eine
Nutzungszeit von 25 Jahren:
wie vor

IV. Abräumen von Gräbern

Es werden erhoben für das  
Abräumen von Gräbern durch Gemeinde 60 - 180 €
Infos
Belegungsanfrage

Raumbelegungen z.B. für Geburtstage, Hochzeiten oder Seminare können Sie hier direkt über das Internet bei der Gemeinde Köngen anzufragen.

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