Wochenmarkt
Die Teilnahme ist möglich mit Jahreserlaubnis; saisonaler Erlaubnis; Einzelerlaubnis.
Die Erlaubnis wird auf Antrag durch die Gemeindeverwaltung erteilt.
Pfingstmarkt
Für die Teilnahme am Markt ist eine schriftliche Zuweisung durch die Gemeinde erforderlich. Die Zuweisung ist schriftlich unter Angabe des Warensortiments und der benötigten Frontmeter von Pfingstmontag des Vorjahres bis spätestens 31. Januar des Marktjahres zu beantragen. Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des Gesetzes über einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg abgewickelt werden.
Pfingstfest - Rummelplatz
Die Teilnahme ist stets nur mit Einzelerlaubnis (Pachtvertrag) möglich.
Bewerbungen müssen bis spätestens 30. Oktober des vorhergehenden Jahres bei der Gemeinde vorliegen - die Vergabe der Plätze findet regelmäßig spätestens im Dezember statt.
Die Pachtpreise für die Standplätze sind nach Geschäftsarten gestaffelt und können im Einzelfall bei der Gemeinde erfragt werden.
Herbstmarkt
Für die Teilnahme am Markt ist eine schriftliche Zuweisung durch die Gemeinde erforderlich. Die Zuweisung ist schriftlich unter Angabe des Warensortiments und der benötigten Frontmeter vom 3. Sonntag im September des Vorjahres bis spätestens 30. Juni des Marktjahres zu beantragen. Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des Gesetzes über einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg abgewickelt werden.