Leistungen
Verfahrensfreie Bauvorhaben
Zahlreiche kleinere Bauvorhaben oder Nutzungsänderungen können verfahrensfrei durchgeführt werden, d.h. sie bedürfen weder einer Baugenehmigung noch müssen sie im Kenntnisgabeverfahren angezeigt werden. Die verfahrensfreien Bauvorhaben sind abschließend in § 50 Landesbauordnung (LBO) mit Anhang zur LBO geregelt.
In Einzelfällen kann aber auch hier eine Erlaubnispflicht gegeben sein, z.B. bei Lage in Landschaftsschutzgebieten und ähnliches.
Zuständige Stelle
2241635
Bauverwaltung, Planung, Hoch- und Tiefbau
Persönlicher Kontakt
Oliver Thieme
Leiter Ortsbauamt
Claudia Hanninger
Telefon07024-8007-66
Fax07024-8007-766
E-Mailc.hanninger@koengen.de
Raum 46
Aufgaben
Vorzimmer des Amtsleiters, Baulastenverzeichnis, Kanal- und Leitungskataster, Hallenvermietungen, Belegung von Sporteinrichtungen, Geschirrmobil
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
entfällt.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Freigegeben durch Gemeinde Köngen am 18.07.2012